Rund 300.000 Euro Schaden und Einschränkungen im Bahnverkehr: Das waren die Folgen einer Zugentgleisung vor gut einem Jahr vor dem Selbitzer Bahnhof. Eine Lokführerin soll die Haltesignale vor dem Bahnhof missachtet haben, danach hat sie eine Weiche überfahren und der Agiliszug ist entgleist. Wegen Gefährdung des Bahnverkehrs hatte die Frau einen Strafbefehl erhalten: Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 65 Euro. Dagegen gab’s Einspruch. Das Amtsgericht Hof hat sich daher nochmal mit dem Strafbefehl beschäftigt. Die Tagessätze liegen jetzt bei je 26 Euro. Mit der Höhe des Tagessatzes wird den unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen von angeklagten Personen im Strafrecht Rechnung getragen. Das heißt: Je höher das Einkommen einer Person ist, desto höher ist auch der Tagessatz, schreibt uns das Amtsgericht Hof auf Nachfrage.