In einem kuriosen Fall hat das Landgericht Bamberg im Mai entschieden: Ein Mann, der zwei Bücher für knapp 55.000 Euro an der Haustür gekauft hatte, bekommt seine Anzahlung zurück. Der Kaufvertrag wurde als wucherähnlich und damit nichtig eingestuft, da der Mann nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Die Bücher, die als „Platinum Edition“ mit einem hohen Preis verkauft wurden, entpuppten sich als überteuerte Druckwerke ohne künstlerischen Wert. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und liegt zur Überprüfung beim Bundesgerichtshof.