Wo darf ich böllern und wo nicht?

28. Dezember 2022 , 07:21 Uhr

An Silvester schießen viele Feierfreudige Raketen in die Luft und zünden Böller. Dabei kann es schnell gefährlich werden – besonders in der Nähe von alten Fachwerkhäusern. Die Stadt Bamberg hat deshalb für Teile Bambergs ein Böllerverbot ausgesprochen.

Die Feuerwerksverbotszonen betreffen Teile der Altstadt, den Bereich der Altenburg und die ehemalige Klosteranlage Michaelsberg. Letzteres wird sogar wie in den vergangenen Jahren auch für die Öffentlichkeit gesperrt. Nur Besucher des Restaurants, des Theaters, des Museums und des Seniorenheims haben zutritt. Was Böller-Freunde auch berücksichtigen müssen: Das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen.

Geböllert werden darf nur in der Zeit vom 31.Dezember bis zum 1. Januar 2023. Mehr Infos zu den gesperrten Bereichen, gibt es unter radio-bamberg.de

 

Hier die entsprechende Mitteilung der Stadt Bamberg: 

Die Stadt Bamberg weist auf die speziellen örtlichen Regelungen zum Verbot von Silvesterfeuerwerk hin. Ein komplettes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt im Hinblick auf das Vorhandensein besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg. Das Verbot gilt auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen. Was manche aber vielleicht nicht wissen: Laut Bundesgesetz (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen verboten.

Das Verbot umfasst den Gebrauch jedweder Art pyrotechnischer Gegenstände auf öffentlichen Straßen oder Plätzen an allen Stellen, von denen aus die genannten Örtlichkeiten in Brand geraten könnten. Solche Feuerwerkskörper, besonders wenn sie von minderer Qualität sind, erhöhen das Risiko erheblich, dass historischer Gebäudebestand in Flammen aufgehen könnte. Mit dem Verbot soll außerdem der Andacht von Kirchenbesuchern und dem Ruhebedürfnis kranker und alter Menschen entsprochen werden. Auch sollen Kinder nicht einem plötzlich einsetzenden Lärm ausgesetzt werden.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt haben lediglich Besucherinnen und Besucher der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters, des Museums und des Seniorenheims. Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis für diese Maßnahme, durch die in den vergangenen Jahren größere Schäden verhindert werden konnte.

Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen.

Auch Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können übrigens einen Beitrag zur Gefahrenminderung leisten, indem sie z.B. alle Gebäudeöffnungen gut verschließen, mögliches Brandgut (etwa dürres Laub in Dachrinnen) reduzieren oder entfernen und regelmäßig kontrollieren.

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