Das Verbot der Bettensteuer in Bayern bleibt bestehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Aber der Streit könnte bald an anderer Stelle weitergehen.
Nach der gescheiterten Verfassungsklage dreier Städte zur Einführung einer Bettensteuer in Bayern prüft der Städtetag eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht. «Der Bayerische Städtetag nimmt das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Abweisung der Klage der Städte Bamberg, München und Günzburg gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer durch den Freistaat Bayern zur Kenntnis. Die Städte haben ein anderes Urteil erhofft und prüfen nun, ob eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben werden soll», sagte Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer in München.
Die Einführung einer Bettensteuer in Bayerns Kommunen ist seit vielen Jahren ein Streitthema. Die Staatsregierung hatte 2023 ein generelles Verbot erlassen, welches aus Sicht der Kommunen aber unzulässig in deren Finanzhoheit eingreift. Das Gericht teilte die Bedenken aber nicht, es verweist darauf, dass die Kommunen von Bund und Freistaat derart finanziell auszustatten sind, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Auch dieser Punkt ist aber seit Jahren umstritten. Städte und Gemeinden klagen immer wieder darüber, dass sie Aufgaben übernehmen müssen, die nicht ausreichend gegenfinanziert sind.
In mehreren anderen Bundesländern ist die Extrasteuer für Touristen erlaubt, auch im Ausland wird sie vielerorts schon lange erhoben.