So schön der Winter aktuell anzusehen ist, ist es doch oft schwer auf Straßen und Gehwegen voranzukommen. Als Grundstückseigentümer bringt der Winter in Hof sogar einige Pflichten mit sich.
Auf jeden Fall müssen Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass der Gehweg vor ihrem Haus geräumt ist, so dass niemand ausrutschen kann. Denn das kann durchaus Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen zur Folge haben, schreibt die Stadt Hof. Der Kommunale Ordnungsdienst guckt gerade jetzt genauer hin. Beim Schnee schippen müsst ihr allerdings auch noch auf die anliegende Straße achten. Der Schnee sollte so beiseite geräumt werden, dass der Verkehr nicht gefährdet ist. Wünschenswert wäre der Stadt Hof zufolge, den Schnee nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück zu lagern.