Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft Beschäftigte in der Branche kurz vorm großen Fest zum „Weihnachtsgeld-Check“ auf. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist“, so der NGG-Landesbezirksvorsitzende Mustafa Öz. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen demnach oft leer aus. Die haben aber auch Anspruch darauf, wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahlt.
Insbesondere auf die Beschäftigten in den Bäckereien im Hofer Land verweist die Gewerkschaft. In Betrieben in der Bäcker-Innung hätten alle Beschäfigten Anspruch auf Weihnachtsgeld. Grundsätzlich ist das keine gesetzliche Pflicht – aber die meisten Betriebe mit Tarifvertrag zahlen es.