Wegen der anhaltenden Trockenheit warnt das Landratsamt Forchheim aktuell (24.06.) vor unerlaubten Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen. Demnach darf Wasser aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich nur mit Genehmigung entnommen werden. Erlaubnisfrei ist das nur in engen Grenzen – etwa in kleinen Mengen mit Handgefäßen. Gerade kleinere Bäche und Gräben könnten durch Wasserentnahmen zum Gartengießen oder Bewässern schnell Schaden nehmen. Bei Niedrigwasser soll deshalb ganz auf das Entnehmen verzichtet werden. Auch das unerlaubte Aufstauen von Gewässern ist laut Landratsamt verboten. Wer gegen die wasserrechtlichen Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern und verstärkten Kontrollen rechnen.