Viele Autofahrer sind heute (19.07.) Morgen auf der A9 zwischen Marktschorgast und dem Bindlacher Berg lange im Stau gestanden. Bestimmt sind deshalb auch viele Menschen heute zu spät zur Arbeit gekommen. Rechtsanwalt Kai-Michael Meins aus Kulmbach. Was muss ein Arbeitnehmer in dieser Situation eigentlich beachten?
„Er muss schauen, dass er rechtzeitig zur Arbeit kommt. Das heißt in Situationen, in denen zum Beispiel ein Streik, eine Vollsperrung der Autobahn oder ein Unwetter angekündigt ist, muss der Arbeitnehmer die längere Fahrzeit mit einberechnen. Denn man muss dann damit rechnen, dass der Weg zur Arbeit länger dauert. Hier muss der Arbeitnehmer schauen, dass er rechtzeitig zur Arbeit kommt.“
Im Falle des Staus heute Morgen handelt es sich allerdings um „höhere Gewalt“, denn dass es sich auf der A9 staut war ja nicht vorher angekündigt. Das kann für den Arbeitgeber dann keine Konsequenzen haben, sofern er nicht öfters zu spät kommt. Ein Anruf in der Arbeit ist, laut dem Anwalt, in der Regel in dieser Situation ausreichend.
mz