Darüber können demnächst alle Beitragszahler abstimmen. Ab heute werden dafür die Unterlagen der sogenannten Sozialwahl versendet.
Die Sozialwahl findet alle 6 Jahre statt und ist die drittgrößte Wahl in Deutschland. Dabei können Beitragszahler die Sozialparlamente der Rentenversicherung und Krankenkasse bestimmen. Wir wählen dann also die Verwaltungsräte der Krankenkassen und bei der Deutschen Rentenversicherung die Vertreterversammlung. Die entscheiden dann unter anderem wie hoch die Beiträge sein sollen und wie die Versicherungsbeiträge eingesetzt werden. So wurde beispielsweise zuletzt die Post-Covid-Reha und die ambulante Kinder-Reha eingeführt. Wählen kann jeder Beitragszahler ab 16 Jahren bis zum 31. Mai.