Das Rechtsreferat der Stadt Bayreuth hat in den vergangenen Tagen eine mögliche Befangenheit des Stadtratsmitgliedes Frank Hofmann intensiv geprüft. Hofmann hatte selber um diese Überprüfung gebeten und war im Vorfeld der jüngsten Stadtratssitzung von seinem Stadtratsmandat zurückgetreten. Konkret geht es um seine Mitwirkung an der Beratung und Abstimmung des Stadtratsgremiums vom 29. Januar dieses Jahres in Sachen Bebauungsplanverfahren „Universitätsstraße Teilbereich Nord“ und die hierbei beschlossene Änderung von einem Mischgebiet zu einem Allgemeinen Wohngebiet.
Das Rechtsreferat hat den Fall eingehend geprüft und dabei auch eine rechtsaufsichtliche Beratung der Regierung von Oberfranken eingeholt.Die Regierung von Oberfranken bestätigt das Prüfungsergebnis des Rechtsreferats der Stadt, dass Frank Hofmann aufgrund seiner Maklertätigkeit ein individuelles Interesse an der Änderung des Bebauungsplanes hatte und somit von der Beratung und Beschlussfassung gemäß Bayerischer Gemeindeordnung auszuschließen gewesen wäre.
Eine Ungültigkeit des Stadtratsbeschlusses ist jedoch nicht gegeben, da das Gremium die Änderung des Bebauungsplans seinerzeit einstimmig beschlossen hat. Hofmanns Stimme war daher nicht entscheidend für das Abstimmungsergebnis.
red