Oberfranken verschiebt das Walzverbot für Grünlandflächen in diesem Jahr. Statt wie üblich ab Mitte März gilt das Verbot jetzt erst ab dem 2. April. Der Grund: Wegen der feuchten Böden und des späten Frühjahrs war es bisher noch nicht möglich, viele Flächen zu bearbeiten. Deshalb erlaubt die Regierung von Oberfranken das Walzen von Wiesen noch bis einschließlich 1. April. Eine Ausnahme gibt es allerdings: In Wiesenbrütergebieten gilt die Verschiebung nicht. Dort bleibt das Walzverbot bestehen, um Nester von Vögeln wie Kiebitz oder Brachvogel zu schützen.
Landwirte walzen ihre Böden, um die Flächen zu ebnen, Wild- und Frostschäden zu beseitigen und den Boden nach dem Winter wieder zu festigen.