In etwa anderthalb Monaten – am 23. Februar – ist vorgezogene Bundestagswahl. Die Parteien stecken schon mitten im Wahlkampf. Bald können wir dann auch wieder Wahlplakate und Infostände überall in der Region sehen. Für Wahlwerbung in der Stadt Hof müssen Parteien vorab entsprechende Sondernutzungsanträge stellen. Darauf macht die Stadt jetzt in einer Mitteilung aufmerksam. Die Anträge müssen bis Freitag (10.01.) bei der Stadt Hof eingegangen sein. Das geht schriftlich oder per Mail an sascha.plochberger@stadt-hof.de. Ihre Plakate und Stände dürfen Parteien dann ab dem 24. Januar aufhängen, beziehungsweise aufstellen.
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