Mit den vielen Wahlplakaten in Kulmbach und der Region ist der Wahlkampf endgültig in der heißen Phase angekommen.
Grundsätzlich sind Wahlplakate erlaubt – geregelt wird das aber nicht zentral, sondern von den Städten und Gemeinden selbst. Sie legen fest, wo und in welchem Umfang plakatiert werden darf.
Einen gesetzlich festgelegten Zeitraum für Wahlwerbung gibt es nicht. In der Praxis erlauben die Kommunen das Plakatieren vor allem in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Wahl – meist etwa sechs Wochen vor dem Wahltag.
Beim Aufhängen der Plakate gilt außerdem: Die Verkehrssicherheit hat Vorrang. Plakate dürfen zum Beispiel nicht an Ampeln oder Verkehrsschildern angebracht werden.
Grundsätzlich soll die Plakatierung fair ablaufen. Größere Parteien dürfen mehr Plakate aufhängen, kleinere sollen aber nicht untergehen. Einen Anspruch auf feste oder bestimmte Standorte gibt es nicht – und exakt gleich viele Plakate für alle Parteien sind rechtlich nicht vorgeschrieben.