Wer in Bayern mit 16 bei der Landtags- oder Kommunalwahl zur Wahlurne gehen will, hat schlechte Karten. Hier gilt das Wahlrecht mit 18. Die CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer traut es Jugendlichen mit 16 Jahren durchaus zu Wahlen ernst wahrzunehmen:
„Ich bin der Meinung, dass es bedeutet, wenn man mit 16 Wählen darf, dass man auch alle anderen Pflichten natürlich erfüllen muss, die normalerweise an die Volljährigkeit gebunden sind. Das würde den Arbeitsschutz und das Strafrecht betreffen. Und da müssen wir man mal sehen, ob sich da eine Mehrheit findet“.
Brendel-Fischer betont zusätzlich im Mainwelle-Interview, dass Jugendlichen genauso wie Erwachsene in Politik interessiert sein können. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen kann bereits mit 16 bei Landtags- und Kommunalwahlen gewählt werden.
jh