Mit einem Alkoholpegel von 2,6 Promille hat sich eine Radfahrerin gestern (11.8.) noch aufs Pedelec gesetzt und ist wenig später in Niederfüllbach gestürzt. Dabei verletzte sich die 43-Jährige, einen Helm trug sie nicht. Zur Behandlung und zur Blutprobe kam die Frau ins Klinikum. Die bis zu 25 Stundenkilometer schnellen Pedelecs gelten als Fahrrad. Deshalb gilt für sie eine Alkoholgrenze von 1,6 Promille. Ab dann gilt man als absolut fahruntüchtig, das Fahren mit einem solch hohen Alkoholpegel ist eine Straftat.