Das Fahrverbot zwischen Jagdshof im Kreis Sonneberg und Schauberg im Landkreis Kronach bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat einen Eilantrag von Motorradfahrern gegen die Sperrung abgelehnt. Von April bis Ende Oktober dürfen Motorräder freitags, am Wochenende und an Feiertagen nicht dort fahren. Der Grund sind zahlreiche Unfälle auf der kurvenreichen Strecke. Nach Angaben des Gerichts hatte die Sperrung an Wochenenden schon im vergangenen Jahr für deutlich weniger gefährliche Situationen gesorgt. Allerdings häuften sich danach Unfälle an Freitagen – deshalb wurde die Sperrung in diesem Jahr ausgeweitet. Das Gericht hält die Maßnahme des Landkreises Sonneberg für gerechtfertigt. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht. Es ist noch eine Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht möglich.