Zuvor wollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten. Die Schlussvorträge werden hinter verschlossenen Türen in nicht-öffentlicher Sitzung gehalten. Dies schreibt das Gesetz etwa vor, wenn die Plädoyers besonders grausame oder obszöne Details enthalten oder die Würde des Opfers in Gefahr geriete.
Der mutmaßliche Täter hatte über die gemeinsame Tätigkeit beim THW ein freundschaftliches Verhältnis zu der zwei Jahre älteren, promovierten Chemikerin aufgebaut, hieß es. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Mann gegenüber der 40-Jährigen wiederholt Annäherungsversuche gestartet hat – und stets zurückgewiesen wurde. Sie wirft ihm Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie Störung der Totenruhe vor.
Über seinen Verteidiger hatte der Angeklagte eingeräumt, die Leiche der Frau zunächst in einer Abstellkammer seiner Wohnung aufbewahrt und später in einem Lagercontainer seines Arbeitgebers abgelegt zu haben. Dort wurde sie von der Polizei gefunden. Ein Sachverständiger hält den Angeklagten laut einem Gutachten für voll schuldfähig.