Nach über zwei Monaten Verhandlung ist am Landgericht Zwickau das Urteil im Missbrauchs-Prozess gegen ein Paar aus Plauen gefallen. Den 40-jährigen Angeklagten hat das Gericht unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen und wegen Vergewaltigung verurteilt. Er muss neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Eine beantragte Sicherungsverwahrung hat das Gericht abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, heißt es in einem Schreiben. Die 30-jährige Partnerin des Angeklagten muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Sie habe eine erhebliche Intelligenzminderung und sei deshalb vermindert schuldfähig, heißt es. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zwischen Dezember 2022 und September 2024 mehrfach ihre eigenen Kinder missbraucht haben. Die leibliche Tochter (*2010) des Angeklagten ist durch eine der Taten schwanger geworden. Beide Angeklagten haben ihre Taten gestanden. Die geschädigten Kinder mussten nicht vor Gericht aussagen.