Das Urteil im Gößweinsteiner Kita-Missbrauchsprozess ist gefallen. Ein Kinderpfleger ist wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen in der Katholischen Kita angezeigt.
Die Vorsitzende Richterin hat den 51-Jährigen Kinderpfleger aus dem Raum Ebermannstadt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr uns acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer zwei Jahre auf Bewährung gefordert, die Verteidigung ein Jahr und acht Monate. Bewährung gab es deshalb, weil der Mann von Anfang geständig war. Er hatte die Mädchen an der Brust angefasst und sich dabei massiert.
Der Mann war wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften schon vorbestraft und darf nicht mehr mit Kindern arbeiten.
red