Das Urteil des Amtsgerichts Coburg gegen einen Arzt ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat nun Rechtsmittel angekündigt, wie die Neue Presse berichtet. Das bedeutet, der Fall müsste noch einmal neu verhandelt werden. Der Mediziner war zu 10 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er eine Patientin unsittlich berührt und sie zum Geschlechtsverkehr aufgefordert haben soll.