Die Vogelgrippe beschäftigt aktuell viele Geflügelhalter in ganz Deutschland. Auch der Saale-Orla-Kreis war von Maßnahmen betroffen. Grund war ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Greiz. Deswegen waren auch Teile des Saale-Orla-Kreises seit Anfang Oktober Tierseuchen-Überwachungszone. Geflügelhalter mussten in diesem Bereich zum Beispiel strenge Hygieneregeln einhalten. Jetzt hat der Landkreis Greiz die Überwachungszone aufgehoben und damit ist auch die Allgemeinverfügung für den Saale-Orla-Kreis hinfällig. Das Landratsamt macht aber darauf aufmerksam, dass die Aufstallungspflicht in Risikogebieten mit hoher Geflügeldichte immer noch gilt.
Die Risikogebiete, in denen weiterhin u.a. die Aufstallungspflicht gilt, sind: „Plothener Teichgebiet“, „Geflügelhof Thierbach“, „Hühnermastanlage Trannroda“, „Bleilochtalsperre“, „Wolcheteiche“, „Talsperre Lössau“ und „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“.
Zum Risikogebiet „Plothener Teichgebiet“ gehören die Orte Posen, Plothen, Dreba, Knau, Schöndorf, Bucha, Tausa, Volkmannsdorf, Finkenmühle, Neundorf bei Schleiz, Pörmitz, Pahnstangen, Dittersdorf, Dragensdorf, Triemsdorf, Rödersdorf sowie die Gemarkungen Hohenofenmühle, Zipfelteich und Talsperrre Oettersdorf. Das Risikogebiet „Geflügelhof Thierbach“ umfasst die Orte Thierbach, Ruppersdorf, Heinersdorf, Heinrichshütte, Bärenmühle, Klettigshammer, Klettigsmühle, Zschachenmühle, Neumühle und Heberndorf. Das Risikogebiet „Hühnermastanlage Trannroda“ betrifft Herschdorf und Trannroda. Das Risikogebiet „Bleilochtalsperre“ umfasst die Orte Mühlberg, Saaldorf, Saalburg, Kloster, Gräfenwarth, Sperrmauer, Pöritzsch und Isabellengrün. Das Risikogebiet „Wolcheteiche“ gehören Moßbach, Köthnitz, Kleina und Linda. Das Risikogebiet „Talsperre Lössau“ umfasst die Orte Lössau, Langenbuch und Waldhäuser und das Risikogebiet „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“ betrifft Walsburg, Ziegenrück, Linkenmühle, Neumannshof und Portenschmiede.