Immer mehr Häuser oder Wohnanlagen besitzen sie: Eine Überwachungskamera. Aber ist es erlaubt, dass mein Nachbar mit seiner Überwachungskamera Teile von meinem Grundstück filmt? Mainwelle-Rechtsexperte Christoph Schmitt:
„Soweit es um die Kameraüberwachung im privaten Umfeld geht, ist es wie in vielen Bereichen. Die eigene Freiheit geht nur bis dahin, wo die Freiheit beziehungsweise die Rechte eines anderen beginnen. Das heißt auch private Überwachungskameras dürfen nur das eigene Grundstück filmen. Das Aufnehmen von Nachbarn oder Passanten ist in der Regel tabu“.
Zudem müssen die Überwachungskameras spezielle Blenden oder Einstellungen besitzen, damit keine unzulässigen Bereiche, wie Schlafzimmer, gefilmt werden können.
jh