Das Opfer muss großes Glück gehabt haben, dass es nicht schlimmer ausgegangen ist. Das Landgericht Zwickau hat einen Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Demnach sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann vergangenes Jahr in Plauen randalierte. Als das jemand filmte, schlug der Randalierer ihm ins Gesicht und trat ihm mehrfach mit voller Wucht gegen den Kopf. Er wollte dem Opfer außerdem das Handy aus der Hand reißen. Da der Mann Alkohol getrunken und Drogen genommen hatte, ging das Gericht von einer verminderten Schulfähigkeit aus. Es kam auch nicht zu dem Schluss, dass der Mann das Opfer töten und das Handy klauen wollte. Ein Gutachter stufte die Tritte zwar als potentiell lebensgefährlich ein, das Opfer konnte aber nach einem Tag das Krankenhaus wieder verlassen. Der Angeklagte hat die Taten teilweise zugegeben, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.