Die Tötung eines bissigen Welses im Brombachsee in Mittelfranken war rechtens. Das teilt die Staatsanwaltschaft Ansbach mit. Sie hat die Ermittlungen eingestellt hat. Weder der Polizist, der dreimal erfolglos auf den Fisch schoss, noch der Angler, der ihn schließlich aus dem Brombachsee holte und erlegte, hätten sich strafbar gemacht. Die Maßnahmen seien zur Abwehr des Welses gerechtfertigt gewesen, um zu verhindern, dass weitere Badegäste verletzt werden. Die Staatsanwaltschaft war aufgrund von Anzeigen in dem Fall tätig geworden und prüfte, ob einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gab.