Im Notfall zählt jede Minute. Absolutes No-Go: im Weg stehen – oder die Helfer sogar angehen. Wie zum Beispiel beim tödlichen Unfall am Staffelberg am Karfreitag, als eine Frau ums Leben gekommen ist. Ein Passant hat da die Einsatzkräfte verbal und mit abfälligen Gesten beleidigt. So ein Verhalten ist nicht nur unangebracht, sondern kann auch Konsequenzen haben, sagt Jonas Krug vom Polizeipräsidium Oberfranken:
Das kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Wir haben ja, wie bei anderen Strafdelikten, ein gewisses Strafmaß. Je nach Schwere des Deliktes, vom normalen Behindern bis, im schlimmsten Fall, zum tätlichen Angriff, können Geldbußen und Haftstrafen die Folge sein.
So ein Verhalten kann auch als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden. Denn es ist nicht nur jeder verpflichtet, selbst einem Menschen in einer Notlage zu helfen. Man darf auch keinen Helfer dabei behindern. Deshalb ist es auch strafbar, wenn man zum Beispiel eine Feuerwehrzufahrt blockiert oder sich aktiv in den Weg stellt.
red