Nach dem Tod eines Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel vergangenes Jahr, wurde im März einen Mann aus dem Landkreis Wunsiedel zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nicht wegen der Tötung an dem Mädchen, sondern weil er die Zehnjährige zuvor vergewaltigt und sexuell missbraucht haben soll. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig, teilt das Landgericht Hof mit. Der Bundesgerichtshof hat demnach die Revision des Nebenklägers als unzulässig verworfen. Beim Prozess war der zwölfjährige Mitbewohner der Getöteten als Nebenkläger aufgetreten. Er soll für den Tod des Mädchens verantwortlich sein und hatte behauptet, vom Angeklagten dazu gezwungen worden zu sein. Seine Aussagen waren für das Gericht aber nicht verwertbar.
red