Tod im Kinderheim: Staatsanwaltschaft Hof sieht keine Pflichtverletzungen bei Heim und Ämtern

01. Oktober 2024 , 10:15 Uhr

Der Tod eines Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel hat im vergangenen Jahr die Region erschüttert und ging auch deutschlandweit durch die Presse. Der Prozess am Landgericht Hof hat dieses Jahr zu einem Urteil geführt: Ein 27-Jähriger musste wegen der vorausgegangen Vergewaltigung der Zehnjährigen ins Gefängnis; die Tötung selbst bleibt ungeahndet, weil ein damals erst elfjähriger Mitbewohner sie begangen hat.
Blieb nun noch die Frage zu klären, inwiefern die Verantwortlichen des Kinderheims, des zuständigen Jugendamts und des Familiengerichts Pflichten verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Hof kommt nun zum Ergebnis: Die Ermittlungen wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sind eingestellt. Die pauschalen Behauptungen des Anzeigenerstatters hätten sich nicht bestätigt, schreibt die Staatsanwaltschaft.

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