Das Urteil wegen Mordes ist rechtskräftig. Im Fall einer getöteten Coburgerin hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil vom September rechtskräftig. Damals hatte das Landgericht Coburg den zur Tatzeit 37-Jährigen zu lebenslanger Haft, unter anderem wegen Mordes verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Mann kannte sein späteres Opfer von der gemeinsamen Arbeit beim THW. Im November 2024 lockte er die 40-Jährige in seine Wohnung, erwürgte sie und verging sich an der Leiche.