Teilurteil im Astrazeneca-Prozess: Impfstoffhersteller muss Auskunft über Nebenwirkungen erteilen

08. April 2024 , 15:42 Uhr
Am Oberlandesgericht Bamberg ist heute ein Teilurteil im Fall um einen vermeintlichen Impfschaden gesprochen worden. Der Corona-Impfstoffhersteller Astrazeneca muss demnach Auskunft erteilen über die Wirkungen und Nebenwirkungen seines Impfstoffs.

Das Verfahren über Schadensersatz und Schmerzensgeld läuft weiter. Sobald die Informationen von Astrazeneca vorliegen, wird der Senat sie sichten und entscheiden, wie der Prozess fortgesetzt wird. Das könnte ein paar Monate dauern. Die Klägerseite ist mit dem Teilurteil zufrieden, so der Anwalt Volker Löschner:

Weil die Klägerin im Wesentlichen recht bekommen hat. Das eröffnet uns die Möglichkeit, im Schadensersatzprozess dann ein Gutachten anzufertigen.

Bis ein solches Gutachten fertig ist, könnte es aber bis zu 3 Jahre dauern. Die Vertreter von Astrazeneca waren nicht anwesend.

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