Sie sollen den Jugendstraftätern auf Augenhöhe begegnen und dafür sorgen, dass sie keine Straftaten mehr begehen. Das erhofft sich die Staatsanwaltschaft am Landgericht Bayreuth von der Arbeit des „Teen Court“. Das ist ein Projekt der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Jugendhilfeverein „Fähre“. Dabei sitzen die jugendlichen Straftäter nicht vor Erwachsenen, sondern Schülerrichterinnen und Schülerrichtern. Vier davon gehen auf die Kulmbacher Realschule.
Ein Fall vor dem „Teen Court“ ist dabei weniger ein Prozess, als ein Gespräch. Ein Schülerrichter führt zunächst ein Einzelgespräch mit dem Straftäter, der dann in einen Raum geführt wird. Da sitzen noch zwei weitere der jugendlichen Richter zusammen mit einer Sozialpädagogin und einer Bezugsperson des Jugendstraftäters. Am Ende setzt das Gremium eine Strafe fest, sagt Realschülerin Clara-Maria Böhm:
Ja also zum Beispiel Sozialstunden. Oder das man sich mit dem Thema befassen muss und darüber ein Referat in der Schule halten muss. Wenn es zum Beispiel ein Fall von Mobbing oder Cybermobbing ist. Das sich der Beschuldigte dann damit befassen muss.
Die Beschuldigten sind dabei zwischen 14 und 18 Jahre alt. Das „Teen Court“ behandelt dabei leichte und mittlere Kriminalfälle, wie beispielsweise Schwarzfahren. Die ersten Fälle für die Realschülerinnen und Realschüler finden bereits in dieser Woche statt.
Auf dem Bild von links nach rechts: Emely Zapf, Simon Igler, Leni Ebert und Clara-Maria Böhm