Tanz- und Sportveranstaltungen: Das gilt in der Karwoche

30. März 2026 , 05:00 Uhr

Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag gelten als sogenannte stille Tage. Darauf weist die Stadt Bayreuth hin. Tanzen, Partys oder der Spielhallenbetrieb sind in dieser Zeit tabu. Auch Musik ist nur eingeschränkt erlaubt. Sport geht zwar am Gründonnerstag und Karsamstag – am Karfreitag aber nicht. Und auch an den Feiertagen selbst soll möglichst Ruhe herrschen. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen – für Karfreitag allerdings gar nicht.

mso

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