Zum Sparen oder Geld anlegen ist ein Girokonto zwar ohnehin nicht geeignet – ärgerlich ist es trotzdem, wenn das Geld nicht nur durch die eigenen Ausgaben, sondern durch Negativzinsen verschwindet. So geht es Kunden der Sparkasse Vogtland. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist deshalb vor Gericht gezogen.
Vor dem Oberlandesgericht Dresden gab’s vor gut zwei Jahren eine Schlappe. Denn das hat die sogenannten Verwahrentgelte, unter denen die Negativzinsen laufen, für zulässig erklärt. Seit Februar 2020 bedeutet das für Neukunden und alle, die bei der Sparkasse Vogtland ihr Kontomodell wechseln: Die Sparkasse darf euch ab einer Einlage von 5000 Euro und einem Cent 0,7 Prozent abknöpfen. Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt sich damit nicht zufrieden und hat Revision eingelegt. Die verhandelt heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.