Der Fischotter ist in Bayern immer wieder ein Fall fürs Gericht. Erneut hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Regelung zur Tötung von Fischottern gekippt und vorläufig außer Kraft gesetzt. Laut dem Gericht seien die von Umweltschutzverbänden angegriffenen Regelungen rechtswidrig. Das Gericht folgte zwar der Begründung für das Verbot in dem Punkt, dass Fischotter schwere Schäden am Fischbesatz von Teichanlagen verursachen könnten. Fakt sei aber, dass der Fischotter eine besonders und streng geschützte Art sei. So fehlten in der Regelung etwa Jagd- und Schonzeiten. Ebenso meldete das Gericht Zweifel an, dass die Verwendung von Lebendfallen in Verbindung mit elektronischen Fangmeldern tierschutzrechtlich zulässig sei. Die verhinderten nicht, auch weibliche Otter zu fangen, die aber nicht für die Jagd freigegeben seien. Im vergangenen Jahr hatte der VGH bereits mehrfach Regelungen zur Tötung der streng geschützten Fischottern gestoppt – in einem Fall ging es dabei um eine Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz, im zweiten Fall um den Umgang mit den Tieren in Oberfranken.