Der frühere Bamberger Stadtrat Klaus Stieringer muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat gegen ihn einen Strafbefehl wegen des Verdachts der Fälschung von Wahlunterlagen beantragt. Das Amtsgericht Bamberg hat diesen erlassen. Im Mittelpunkt steht Stieringers Kandidatur bei der Kommunalwahl im März 2026. Darüber berichtet aktuell der Fränkische Tag Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war er nicht wählbar, weil er im Wahlkreis Bamberg weder eine Wohnung unterhalten noch dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt habe. Konkret geht es um falsche Angaben zu seinem damaligen Wohnsitz. Der Strafbefehl sieht eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor. Wie hoch ein einzelner Tagessatz ausfällt, ist nicht bekannt.
Stieringer weist die strafrechtliche Bewertung zurück. Gegenüber dem Fränkischen Tag erklärte er, dass er die Vorwürfe gerichtlich klären lassen wolle. Er sehe der Verhandlung ruhig entgegen.
Bei der Stadtratswahl hatte Stieringer für die Bambergs unabhängigen Bürger kandidiert, den Einzug ins Gremium aber verpasst. Seine Parteikollegin Karin Einwag sicherte sich den letzten freien Sitz. Der Vorwurf bezieht sich ausschließlich auf die Wahl 2026. Mögliche Vorwürfe im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2020 werden wegen Verjährung nicht mehr verfolgt.