Heute beginnen die sogenannten „Stillen Tage“. Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag gilt in Bayern Tanzverbot. Das bedeutet konkret für die Region:
Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés und Bars dürfen grundsätzlich offen bleiben. Morgen am Karfreitag sind aber alle Arten von Musik in Schankbetrieben ausnahmslos verboten. Das betrifft auch Hintergrundmusik. Komplett schließen müssen Clubs und Bars mit Tanzfläche (oder generell Partycharakter, lauter Musik oder DJ) für diese drei Tage.
Im Überblick:
Clubs
Diskotheken
Bars mit Tanzfläche oder regelmäßigem Musikprogramm
Shisha-Bars mit lauter Musik oder DJ
Live-Musik-Locations
Event-Locations mit Partycharakter
Restaurants
Cafés
Biergärten (falls geöffnet)
Hotelbars
Kneipen, sofern keine Musik läuft
Am Karfreitag gilt: keine Hintergrundmusik, keine Live-Musik, keine Tanzveranstaltungen.
Kinos und Theater dürfen geöffnet sein,
aber: das Programm muss dem „ernsten Charakter des Tages gerecht werden“. Kein reines „Action & Klamauk“-Programm.
bea