„Stille Tage“ beginnen: Wer wann in der Region offen haben darf

17. April 2025 , 07:12 Uhr

Heute beginnen die sogenannten „Stillen Tage“. Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag gilt in Bayern Tanzverbot. Das bedeutet konkret für die Region:
Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés und Bars dürfen grundsätzlich offen bleiben. Morgen am Karfreitag sind aber alle Arten von Musik in Schankbetrieben ausnahmslos verboten. Das betrifft auch Hintergrundmusik. Komplett schließen müssen Clubs und Bars mit Tanzfläche (oder generell Partycharakter, lauter Musik oder DJ) für diese drei Tage.

Im Überblick:

🟥 Müssen geschlossen bleiben (wegen Tanz-/Musikverbot):

🟧 Dürfen geöffnet haben, aber ohne Musik am Karfreitag:

Am Karfreitag gilt: keine Hintergrundmusik, keine Live-Musik, keine Tanzveranstaltungen.

🟨 Kinos & Theater:

bea

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