„Stille Tage“ beginnen: Wer wann in der Region offen haben darf

17. April 2025 , 07:26 Uhr

Heute beginnen die sogenannten „Stillen Tage“. Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag gilt in Bayern Tanzverbot. Das bedeutet konkret für die Region Bamberg/Forchheim: Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés und Bars dürfen grundsätzlich offen bleiben. Morgen, am Karfreitag, sind aber alle Arten von Musik in Schankbetrieben ausnahmslos verboten. Das betrifft auch Hintergrundmusik. Komplett schließen für diese drei Tage müssen Clubs und Bars mit Tanzfläche oder generell Partycharakter, lauter Musik oder DJ.

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