In Bayreuth, Creußen, Hollfeld, Plech und Pegnitz kommt es am 22. März nochmal zur Stichwahl. Aber wie läuft das mit den Wahlunterlagen diesmal ab? Wer schon beim ersten Mal per Brief gewählt hat, kann das auch bei der Stichwahl tun. Wichtig ist, dass man beim Antrag der Wahlunterlagen einen Haken bei der Stichwahl gesetzt hat. Wenn man sich nicht mehr sicher ist, kann man einfach beim Wahlamt anrufen. Für die Stimmabgabe im Wahllokal reichen die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis. Dafür brauchen die Wählerinnen und Wähler ihre bereits zugeschickte Wahlbenachrichtigung. Die Kommunen haben bereits darüber informiert, dass sie keine neuen Benachrichtigungen verschicken. Aber selbst, wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt, kann man wählen, solange man sich ausweisen kann und im Wahlregister steht.
tb