Das Stadtmarketing Bamberg hat nach dem Beschluss des Stadtrates die wichtigsten Informationen für Händler und Kunden zusammengefasst:
1) Zwei verkaufsoffene Sonntage (13–18 Uhr)
- 30.November 2025 (Weihnachtsmarkt): Es wird in diesem Jahr noch einen weiteren Verkaufsoffenen Sonntag geben. Zukünftig soll es am 1. Advent einen Verkaufsoffenen Sonntag geben, sofern dieser in den November fällt. Fällt der 1. Advent komplett in den Dezember, entfällt dieser Termin.
- 26. Juli 2026: (Bamberg zaubert): Am Sonntag der Veranstaltung dürfen die Geschäfte im festgelegten Innenstadt-Gebiet öffnen. Der genaue Geltungsbereich ist im „Gebietsgrenzenplan verkaufsoffener Sonntag“ festgelegt.
- Wichtig zum Gebiet: Der Anlassbezug ist rechtlich streng; der Umgriff orientiert sich an den Veranstaltungsflächen und Laufwegen (Innenstadt, Sandgebiet und Hauptzugangsachsen zu den Plätzen). Details stehen im Lageplan (Anlage).
2) Bis zu acht „Einkaufsnächte“ (20–24 Uhr) & 4 individuelle Einkaufsnächte
- Advent 2025: An allen vier Adventssamstagen dürfen Geschäfte stadtweit 20:00–24:00 Uhr öffnen.
- Zusätzlich dürfen Geschäfte stadtweit an folgenden Donnerstagen 20:00–24:00 Uhr öffnen: 05.03., 02.04., 07.05., 02.07.2026. Danach ist eine Evaluation bis Ende 2026 vorgesehen. Angebot, kein Muss – jeder entscheidet selbst.
- Zusätzlich darf jedes Unternehmen bis zu 4 individuelle Einkaufsnächte pro Jahr einführen. Diese müssen lediglich bei der Stadt angezeigt werden.
3) Touristische Sonntagsöffnung (nur „Tourismusbedarf“)
- Ab Ostersonntag bis Jahresende (mit gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen) dürfen in Teilen des Welterbegebiets Läden Tourismusbedarf (z. B. To-go-Lebensmittel, Zeitungen, Andenken) 10:30–18:30 Uhr verkaufen. Gilt nur für Läden, die solche Waren überwiegend führen. Gebiet siehe Anlage „Gebietsgrenzenplan Tourismusbedarf“ (inkl. Innenstadt plus Achse Richtung Bahnhof).
4) Formales: Inkrafttreten & Laufzeit
- Die Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt bis 31.12.2026. Gleichzeitig werden die Alt-Verordnungen (u. a. Reiseandenken-VO 2004, SoVerkBuJVO 2018) aufgehoben.