Nur wenige Tage waren die Kandidaten für die Landtags- und Bezirkswahl der CSU in der Mitte des Kreisels am Restaurant Fäßla in Kulmbach zu sehen. Wie die Stadt Kulmbach mitteilt, mussten die Plakate abgehängt werden. Diese würden die Autofahrer ablenken und somit den Verkehr gefährden. Außerdem seien die Büsche in der Mitte durch die Plakate nicht ausreichend belüftet. Aber nicht nur da mussten Plakate in Kulmbach bereits wieder abgehängt werden. Auch an den Laternen direkt neben dem Rathaus mussten welche wieder abgenommen werden. Da gelte das Neutralitätsgebot, so Stadtsprecher Jonas Gleich. Neben dem Bereich um Rathäuser gilt das auch für Schulen oder Gerichtsgebäude.
Außerdem dürfen keine Wahlplakate an Verkehrsschildern, Ampeln oder anderen Verkehrseinrichtungen angebracht werden. An Autobahnen und außerhalb von Ortsdurchfahrten soll im Interesse der Verkehrssicherheit ebenfalls keine Plakate aufgehängt werden. Wahlwerbung an Privatgrundstücken muss vorher mit dem jeweiligen Eigentümer abgesprochen sein.