Am 15. August ist Mariä Himmelfahrt – in den überwiegend katholischen Gemeinden im Raum Bayreuth ein gesetzlicher Feiertag. Die Stadt Bayreuth zählt zwar nicht dazu, trotzdem gibt es auch hier an Mariä Himmelfahrt ein paar Sonderregelungen. Darauf macht die Stadt Bayreuth aufmerksam. Von 7 bis 11 Uhr sind alle Aktivitäten in der Nähe von Kirchen, die Lärm erzeugen, nicht erlaubt. Katholische Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, an diesem Tag nicht zur Arbeit zu gehen. Hier gibt es allerdings ein paar Einschränkungen, zum Beispiel wenn die Tätigkeit dazu dient, einen laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Feiertag ist am 15. August zum Beispiel in Pegnitz, Hollfeld und Fichtelberg. Unter anderem in Bad Berneck, Goldkronach und Weidenberg ist Mariä Himmelfahrt ein ganz normaler Arbeitstag.
mz