Die Stadt Bamberg kann rund 82.000 Euro, die sie 2019 an einen ehemaligen städtischen Beamten ausgezahlt hatte, nicht zurückfordern. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden, schreibt der Fränkische Tag. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Der ehemalige Beamte hatte zwischen 2004 und 2017 insgesamt 2.800 Überstunden angesammelt, die ihm 2019 als Sonderzahlung vergütet wurden. Allerdings waren die Überstunden nicht dokumentiert. Auch über die elektronische Zeiterfassung gab es keine Nachweise. Später wollte die Stadt das Geld zurückfordern und argumentierte, der Ex-Beamte habe von der Rechtswidrigkeit der Zahlung wissen müssen.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hob den Rückforderungsbescheid der Stadt jetzt auf. Damit scheitert auch dieser Versuch, eine frühere Sonderzahlung zurückzuholen. Bereits in anderen Fällen aus der sogenannten Bamberger Rathaus-Affäre war die Stadt mit Rückforderungen vor Gericht gescheitert.
Wie es nun weitergeht, ist noch offen. Auf Anfrage teilte die Stadt mit: „Die Folgen, die sich aus dem angesprochenen Urteil ergeben, werden hausintern geprüft.“