Wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht, soll Werner M. für den Mord an der Kulmbacherin Claudia K. im März dieses Jahres in ihrer Wohnung lebenslang hinter Gitter. Die Staatsanwältin hat in ihrem Plädoyer vor dem Bayreuther Landgericht heute außerdem beantragt, dass eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, wegen der niederen Beweggründe, aus denen heraus der Angeklagte seine Ex-Lebensgefährtin getötet habe. Das würde bedeuten, dass er nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Am 8. Oktober soll am Landgericht in Bayreuth das Urteil in dem Verfahren gesprochen werden.