Am Samstag (21.6.) ist die Sommer-Sonnwende. Viele feiern die kürzeste Nacht des Jahres traditionell mit einem Sonnwendfeuer. Das Amt für Umwelt im Bayreuther Rathaus weist darauf hin, dass dabei einige grundsätzliche Regeln zu beachten sind:
Für Feuer in einem Landschaftsschutzgebiet bedarf es einer zusätzlichen naturschutzrechtlichen Genehmigung. In der Nähe von Wäldern braucht es sogar eine Erlaubnis der Forstbehörde. Außerdem darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verschürt werden – also kein Sperrmüll oder sonstiger Abfall – auch Brandbeschleuniger sind nicht erlaubt. Bei starkem Wind sind Sonnwendfeuer grundsätzlich verboten. Weil sich in dem aufgetürmten Holz auch Kleintiere gerne einnisten, ist der Stapel vor dem Anzünden nochmal umzuschlichten. Spätestens um 22 Uhr sollte Schluss sein, damit es keinen Ärger mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung gibt.
fh