Fahrzeuge können im Landkreis Sonneberg jetzt auch bequem per Mausklick zugelassen werden. Wie das Landratsamt mitteilte, hat über die neuen Online-Dienste informiert. Bürgerinnen und Bürger können ihre Fahrzeuge auf diese Weise neu- oder wieder zulassen, ihre Adresse ändern oder ihr Auto außer Betrieb setzen lassen. Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen: Elektrofahrzeuge, Oldtimer oder Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen weiter vor Ort zugelassen werden. Das gilt auch für Firmen und Organisationen.
Hier die Einzelheiten des Landkreises Sonneberg:
Online sind derzeit per Mausklick folgende Dienstleistungen möglich:
• Neuzulassung
• Umschreibung
• Wiederzulassung
• Adressänderung
• Außerbetriebsetzung
Die Zulassung von Oldtimern (H-Kennzeichen), Elektrofahrzeugen (E-Kennzeichen) sowie Fahrzeugen mit Saisonzulassung ist noch nicht möglich.
Was benötigen Sie dafür?
• neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
• mobiles NFZ-fähiges Endgerät mit Ausweis-App 2.0 oder
• bei einem bei Desktop-PC (Windows/Mac):
– Desktop AusweisApp2 ist installiert und gestartet
– Kartenlesegerät oder Smartphone bzw. Tablet (als Kartenlesegerät über NFC im selben WLAN) sind verbunden.
• Ihre IBAN oder anderes Online-Zahlungsmittel
Und je nach Vorgangsart zusätzlich:
• Fahrzeug-Identnummer
• neue Zulassungsbescheinigung Teil I (inkl. Sicherheitscode)
• ggf. neue Zulassungsbescheinigung Teil II (inkl. Sicherheitscode)
• amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten (inkl. Sicherheitscode)
• gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
• gültiger Nachweis zur Hauptuntersuchung ggf. auch Sicherheitsprüfung
• IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung im i-Kfz-Portal des Landkreises Sonneberg ist direkt auf der Startseite des Internetauftritts des Kreises verknüpft bzw. über folgenden Link erreichbar:
www.kreis-sonneberg.de/internetbasierte-fahrzeugzulassung/
Detaillierte Erläuterungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum i-Kfz-Verfahren finden Sie hier:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html