Sonneberg: Autozulassung per Mausklick möglich

12. Juni 2023 , 13:38 Uhr

Fahrzeuge können im Landkreis Sonneberg jetzt auch bequem per Mausklick zugelassen werden. Wie das Landratsamt mitteilte, hat über die neuen Online-Dienste informiert. Bürgerinnen und Bürger können ihre Fahrzeuge auf diese Weise neu- oder wieder zulassen, ihre Adresse ändern oder ihr Auto außer Betrieb setzen lassen. Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen: Elektrofahrzeuge, Oldtimer oder Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen weiter vor Ort zugelassen werden. Das gilt auch für Firmen und Organisationen.

Hier die Einzelheiten des Landkreises Sonneberg:

Online sind derzeit per Mausklick folgende Dienstleistungen möglich:
• Neuzulassung
• Umschreibung
• Wiederzulassung
• Adressänderung
• Außerbetriebsetzung
Die Zulassung von Oldtimern (H-Kennzeichen), Elektrofahrzeugen (E-Kennzeichen) sowie Fahrzeugen mit Saisonzulassung ist noch nicht möglich.

Was benötigen Sie dafür?
• neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
• mobiles NFZ-fähiges Endgerät mit Ausweis-App 2.0 oder
• bei einem bei Desktop-PC (Windows/Mac):
– Desktop AusweisApp2 ist installiert und gestartet
– Kartenlesegerät oder Smartphone bzw. Tablet (als Kartenlesegerät über NFC im selben WLAN) sind verbunden.
• Ihre IBAN oder anderes Online-Zahlungsmittel

Und je nach Vorgangsart zusätzlich:
• Fahrzeug-Identnummer
• neue Zulassungsbescheinigung Teil I (inkl. Sicherheitscode)
• ggf. neue Zulassungsbescheinigung Teil II (inkl. Sicherheitscode)
• amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten (inkl. Sicherheitscode)
• gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
• gültiger Nachweis zur Hauptuntersuchung ggf. auch Sicherheitsprüfung
• IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung im i-Kfz-Portal des Landkreises Sonneberg ist direkt auf der Startseite des Internetauftritts des Kreises verknüpft bzw. über folgenden Link erreichbar:
www.kreis-sonneberg.de/internetbasierte-fahrzeugzulassung/

Detaillierte Erläuterungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum i-Kfz-Verfahren finden Sie hier:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

 

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