Vor rund zwei Wochen hat ein Vorfall im Hofer Freibad für Aufsehen gesorgt: Zwei junge Syrer sollen eine Zwölfjährige sexuell belästigt und verletzt haben. Während die Ermittlungen dazu noch laufen, fordert der Anwalt des Opfers ergebnisoffene Ermittlungen der Behörden. Stefan Schleyer sieht in der Tat mehr als eine sexuelle Belästigung und Körperverletzung – für ihn kommt auch ein versuchtes Tötungsdelikt in Betracht:
Jedem sollte klar sein, wenn man einen anderen unter Wasser drückt, dass hier natürlich innerhalb kürzester Zeit ein Erstickungstod eintreten kann beziehungsweise ein Ertrinkungstod. Absicht kann man dem Täter zumindest aus unserer Sicht und wie sich der Sachverhalt darstellt noch nicht nachweisen, aber für ein Tötungsdelikt reicht natürlich der sogenannte Eventual-Vorsatz, also das billigende Inkaufnehmen des Tötungserfolges.“
Das 12-jährige Mädchen ist traumatisiert und seitdem in psychologischer Behandlung. Schleyer hat Akteneinsicht beantragt – bis es zu einem Prozess kommt, dauert es noch einige Monate.