Wer im vergangenen Schuljahr selbst für den Schulweg gezahlt hat, kann sich möglicherweise Geld zurückholen. Das Landratsamt Bayreuth erinnert jetzt an die Frist am 31. Oktober. Das gilt vor allem für ältere Schüler an Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen. Voraussetzung ist unter anderem ein Schulweg von mehr als drei Kilometern. In der Regel müssen Familien 320 Euro pro Schüler und Schuljahr selbst zahlen. Für Familien mit drei oder mehr Kindern und Empfänger bestimmter Sozialleistungen gibt es Ausnahmen. Auch Autofahrer können unter bestimmten Bedingungen Fahrtkosten zurückbekommen. Wichtig: Die Anträge müssen bis zum 31. Oktober beim Landratsamt eingehen. Sonst verfällt der Anspruch. Alle Formulare gibt es auf der Internetseite des Landkreises Bayreuth.
fh