Es steht ein Termin für eine mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Bamberg – dabei geht es um die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy. Das Mädchen war 2001 spurlos verschwunden. Erst 2016 hatten die Ermittler die sterblichen Überreste in einem Wald in Thüringen gefunden. Die Mutter hatte Schmerzensgeld gefordert, weil sie Jahrzehnte über im Unklaren über das Schicksal ihrer Tochter gewesen ist und darunter psychisch stark gelitten hat. Das Landgericht Hof hatte die Klage Ende Mai 2024 abgewiesen. Peggys Mutter hat aber Berufung eingelegt und damit ging der Fall ans Oberlandesgericht Bamberg. Dort wird es am 10. Juli also eine Verhandlung geben, an der alle Beteiligten persönlich dabei sein sollen. Zeugen oder Sachverständige sind aber nicht geladen, so das Oberlandesgericht.