In der Schmerzensgeldklage der Mutter der vor 24 Jahren verschwundenen Peggy Knobloch, hat das Oberlandesgericht Bamberg heute sein Urteil verkündet. Das Gericht hat die Berufung der Mutter abgewiesen. Die Mutter hatte 75.000 Euro Schmerzensgeld gefordert für das psychische Leid in den Jahren der Ungewissheit.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat keinen Anhaltspunkt gesehen, dass das Landgericht Hof in seiner Entscheidung einen Fehler gemacht hätte. Dort hatte die Mutter zuerst Schmerzensgeld gefordert, und zwar von einem Mann, der laut ihr all die Jahre gewusst haben soll, dass Peggy tot ist. Er hatte 2018 ein Geständnis abgelegt, was er aber kurz darauf wieder zurückgezogen hatte. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in zweiter Instanz entschieden, dass dieses zurückgezogene Geständnis als Beweis nicht ausreicht.
Peggy war 2001 in Lichtenberg im Landkreis Hof verschwunden. Erst 15 Jahre später wurden ihre Knochen gefunden. Bis heute ist kein Täter ermittelt worden.