In der dunklen Jahreszeit steigt die Gefahr für Wildunfälle. Aber egal, ob ein Wildtier oder ein Haustier angefahren wird – es gelten bestimmte Regeln für den Unfallverursacher. Christian Raithel vom Polizeipräsidium Oberfranken:
Wer ein Tier angefahren hat, ist gesetzlich dazu verpflichtet anzuhalten und die Polizei zu informieren. Ansonsten kann er sich wegen Unfallflucht strafbar machen oder handelt ordnungswidrig nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Wenn ich ein größeres Tier angefahren habe und es noch verletzt umherläuft, wie ein Wildschwein zum Beispiel, ist es ratsam, im Auto sitzen zu bleiben. In jedem Fall nicht einfach wegfahren und die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter informieren.
Das gilt eben auch bei einem Unfall mit Haustieren: anhalten, Unfallstelle absichern und Polizei informieren. Danach gilt es wie beim Menschen auch: erste Hilfe leisten. Das verletzte Haustier an den Straßenrand legen, eventuell die Blutung stillen. Und kann das Tier noch laufen, dann so absichern, dass es nicht vor Schreck wegrennt.