Der zu lebenslanger Haft verurteilte Alexander G. geht gegen das Urteil des Coburger Landgerichts in Revision. Alexander G. wurde am 19. September 2025 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Im Prozess hatte er gestanden, Eva-Maria H. am 30. November 2024 in seine Wohnung gelockt, erdrosselt und sich an der Leiche vergangen zu haben. Die Kammer sah drei Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke, Befriedigung des Geschlechtstriebs und die Ermöglichung einer weiteren Straftat. Die Revision richtet sich insbesondere gegen die besondere Schwere der Schuld.